Merkblatt zu Verträgen mit der Reitpark Farrierranch GmbH

 

Die allermeisten unserer Kunden handeln uns gegenüber bereits mit der gleichen Fairness, mit der auch sie erwarten können, von uns behandelt zu werden.

Damit wir diesen Anteil auf nahezu 100% erhöhen können, bitten wir alle unsere jetzigen und zukünftigen Kunden, dieses Merkblatt zu berücksichtigen.

Danke vielmals

 

Grundlage zwischen Euch (Kunde) und uns (Reitpark Farrierranch) sind :

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reitpark Farrierranch GmbH
  • Die individuellen Verträge mit unseren Kunden (speziell Pensionsvertrag, Reitbeteiligungsvertrag, Vertrag zum Reitunterricht)

Vertragliche Grundregeln :

  • Wir bieten unsere Dienstleistung entgeltlich an
  • Bei allen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) der Reitpark Farrierranch GmbH. Mit dem Buchen von Leistungen bei uns anerkennt Ihr diese AGB's .
  • Unsere Dienstleistungen sind im Voraus innerhalb von max. 10 Tagen oder bei Dauerleistungen bis zum 3. eines Monats zu bezahlen
  • Ein Vertrag oder eine gebuchten Dienstleistung kann unter Einhaltung der obligatorischen Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wir akzeptieren auch formale emails, aber keine WhatsApp- oder SMS-Nachrichten. Solche Nachrichten stellen keine wirksame Vertragskündigung dar. Desgleichen erfolgt durch eine mündliche Mitteilung oder Willensäusserung keine wirksame Kündigung. Die Leistung ist somit vollständig zu bezahlen, auch wenn sie nicht mehr gewünscht wird.
  • Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und / oder wird die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr in Anspruch genommen, so ist sie in jedem Fall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen.

Hinweise für Reitschüler :

  • Wir haben für Dich noch ein spezielles Merkblatt für Reitschüler zusammengetellt, dass Du auch gern ausdrucken darfst.
  • Wenn  Du neu zu uns kommst, so bitten wir Dich, uns Deinen vollständigen Namen und Adresse, sowie Telefonnummer und email-Adresse anzugeben.
  • Mit dem Buchen von Reit- oder Fahrstunden und der Übergabe der Quittung an Dich oder ggf. Deine Eltern kommt ein rechtlich bindender Vertrag zustande. Dieser muss nicht zusätzlich unterschrieben werden.
  • Einzel-Reitstunden und Rabattpakete sind bei Abschluss sofort und vollständig zu bezahlen.
  • Rabattpakete (z.B. Reitstunden im Paket) können nur als Ganzes erworben werden. Eine spätere Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Dienstleistungen ist ausgeschlossen. Nach Absprache mit der Geschäftsführerin Miki kann ein gebuchtes Abonnement an einen anderen Reitschüler übertragen werden.
  • Reitstunden können nachgeholt werden, wenn sie mindestens 24h vorher bei Miki abgesagt werden (telefonisch oder per email, WhatsApp oder SMS ). Erfolgt die Absage nicht oder zu spät, so wird die Reitstunde in Rechnung gestellt.

Hinweise für Reitbeteiligungen :

  • Reitbeteiligungen werden dauerhaft mit einem individuellen Vertrag abgeschlossen.
  • Der Vertrag über die Reitbeteiligung wird ggf. auch ohne Unterschrift bereits gültig, wenn die Dienstleistung in Anspruch genommen wird (gemäss Schweizer Obligationenrecht) ! Es entsteht keine Beweispflicht für die Reitpark Farrierranch GmbH dadurch, dass der unterschriebene Vertrag noch nicht an uns zurückgegeben wurde.
    Wir bitten aber dringend darum, die Verträge genau durchzulesen, zu unterschreiben und uns diese innerhalb der ersten 2 Wochen wieder zu retournieren.
  • Der Reitbeteiligungs-Beitrag ist monatlich bis spätestens zum 03. des Monats auf unser Bankkonto zu überweisen.
  • Der Reitbeteiligungs-Beitrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Dienstleistung einmal nicht in Anspruch genommen wird (wir reservieren DEIN Pferd für Dich).
  • Reiten auf unseren Pferden ist grundsätzlich nur mit angemessener Kleidung und Schutzausrüstung erlaubt. Hierzu zählt insbesondere die Helm-Tragpflicht und eine ausreichende Beleuchtung von Pferd und Reiter ab Anbruch der Dämmerung. Beleuchtungsmaterial steht zur Verfügung.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei Ausritten nicht über Wiesen und Felder geritten wird, auch nicht am Rand ! Wir möchten mit unseren Landwirten in der Nachbarschaft auch künftig ein gutes und entspanntes Verhältnis pflegen.

Hinweise für Pensionäre :

  • Pferdepensionen werden dauerhaft und mit einem individuellen Vertrag abgeschlossen.
  • Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und / oder wird die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr in Anspruch genommen, so ist sie in jedem Fall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen.
  • Bei Pensionsverträgen werden Regelungen gemäss OR472 - OR486 ("Hinterlegungsvertrag") ausdrücklich wegbedungen. Die entsprechende Klausel ist Bestandteil des Pensionsvertrages, die jeder Pensionär vor dem Einstellen seines Pferdes ausgehändigt bekommt.
  • Der Pensionsvertrag wird ggf. auch ohne Unterschrift bereits gültig, wenn die Dienstleistung in Anspruch genommen wird (gemäss Schweizer Obligationenrecht) !
    Es entsteht keine Beweispflicht für die Reitpark Farrierranch GmbH dadurch, dass der unterschriebene Vertrag noch nicht an uns zurückgegeben wurde.
    Wir bitten aber dringend darum, die Verträge genau durchzulesen, zu unterschreiben und uns diesen innerhalb der ersten 2 Wochen wieder zu retournieren.

Eigentlich sind alle diese genannten Regeln ja eine Selbstverständlichkeit und ein Gebot der gegenseitigen Fairness. So wie Du als Kunde erwarten darfst, dass wir unseren Teil der Vereinbarungen erfüllen, so bitten auch wir darum, dass Du DeinenTeil der Übereinkunft erfüllst.

 

Negativ-Beispiele

Die nachfolgenden Negativ-Beispiele beschreiben jeweils einen Vertragsbruch mit den entsprechenden rechtlich möglichen Konsequenzen (z.B. Schadenersatz, Betreibung, ...), die wir jedoch unbedingt vermeiden wollen :

  • Nichtbezahlen einer vereinbarten Dienstleistung
  • Einbehalten eines Teilbetrages eines Abonnements, weil "man es sich anders überlegt hat"
  • Entnehmen des Pensionspferdes ohne Einhalten der Kündigungsfrist und Nichtbezahlen der vereinbarten Leistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
  • Versuch der Kündigung per WhatsApp oder SMS oder sogar nur mündlich oder telefonisch

 

Wir danken allen unseren Freunden und Kunden, die auch uns als kleinen Betrieb so fair behandeln, wie sie es sich selber wünschen behandelt zu werden.

Wir sind immer kompromissbereit und haben immer ein offenes Ohr für Eure Wünsche oder Probleme, wenn man mit uns redet.

"Uns", das ist dabei vor allem unsere Geschäftsführerin Miki, ggf. aber auch ich.

 

Egolzwil im Mai 2018,

Reitpark Farrierranch GmbH

ppa A. Sukale